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   BVerwG, 11.11.1960 - VII P 9.59   

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https://dejure.org/1960,479
BVerwG, 11.11.1960 - VII P 9.59 (https://dejure.org/1960,479)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.1960 - VII P 9.59 (https://dejure.org/1960,479)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 1960 - VII P 9.59 (https://dejure.org/1960,479)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Beteiligung des Personalrats an Einzelstrafmaßnahmen gegenüber Angestellten und Arbeitern - Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte für einen Streit über den Mitwirkungsbereich der Personalvertretung - Auslegung des § 66 Abs. 1g Personalvertretungsgesetz ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    PersVG § 66 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 11, 238
  • DVBl 1961, 44
  • DB 1961, 848
  • DÖV 1961, 347
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 28.02.1958 - VII P 19.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1960 - VII P 9.59
    Daß sich aus dieser Vorschrift kein Mitwirkungsrecht des Personalrats in beamtenrechtlichen Disziplinarangelegenheiten herleiten läßt, wird, soweit ersichtlich, nirgends in Frage gestellt, da dies mit der gesetzlich geregelten Disziplinargewalt gegenüber Beamten nicht vereinbar wäre (vgl. u.a. Dietz, Anm. 47, Molitor, 2. Aufl. Anm. 8 und Windscheid, Anm. 2 Buchst. g zu § 66 PersVG; des gleichen BVerwGE 6, 220 [222]).
  • BVerwG, 06.02.1979 - 6 P 20.78

    Überprüfung von Arbeitsplätzen als Vorentscheidung einer Eingruppierung -

    Diese Vorschrift erfaßt nur generelle, von allen zu beachtende Vorschriften, nicht Einzelmaßnahmen (Bestätigung von BVerwGE 11, 238).

    Diese Allgemeinverbindlichkeit kommt durch die Verwendung des Begriffs "Regelung" in Verbindung mit "Ordnung in der Dienststelle" und "Verhalten der Beschäftigten" deutlich zum Ausdruck (Beschluß vom 11. November 1960 - BVerwG 7 P 9.59 - [BVerwGE 11, 238, 240 [BVerwG 11.11.1960 - VII P 9/59] = PersV 1961, 103 = ZBR 1961, 27]).

  • BAG, 07.04.1992 - 1 AZR 322/91

    Mitbestimmung bei Erlaß eines Disziplinarbescheids

    Allerdings umfaßt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der entsprechende Mitbestimmungstatbestand des § 75 Abs. 3 Nr. 15 BPersVG nur generelle Regelungen und nicht auch Disziplinarmaßnahmen im Einzelfall (BVerwG Beschluß vom 6. Februar 1979 - 6 P 20.78 - Buchholz 238.3.A, § 75 BPersVG Nr. 9 = PersV 1980, 421; Beschluß vom 23. August 1982 - 6 P 45.79 - PersV 1983, 375; ebenso schon zu § 66 Abs. 1 Buchst. g PersVG 1955: BVerwG Beschluß vom 11. November 1960 - VII P 9.59 - AP Nr. 2 zu § 66 PersVG).
  • BAG, 25.05.1982 - 1 AZR 1073/79

    Dienstordnung - Dienstpflichtverletzung - Mitbestimmung - Personalrat -

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erfaßt der Mitbestimmungstatbestand des § 73 Abs. 3 Nr. 15 BPersVG nur generelle Regelungen und nicht auch Disziplinarmaßnahmen im Einzelfalle (BVerwG Beschluß vom 6. Februar 1979 - BVerwG 6 P 20.78 Buchholz, 238.3 A, § 75 BPersVG Nr. 9; ebenso schon zu § 66 Abs. 1 Buchst, g) PersVG 1955: BVerwG Beschluß vom 11. November 1960 - VII P 9.59 -, AP Nr. 2 zu § 66 PersVG).
  • BVerwG, 14.07.1977 - 7 P 11.75

    Beteiligung des Dienststellenleiters - Beschlußverfahren - Beteiligungspflichtige

    Wenn dort von der Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Dienstkräfte die Rede ist, so legt es schon der Wortlaut der Vorschriften nahe, daß - wie der Senat zu der gleichlautenden Vorschrift des § 66 Abs. 1 Buchst. g) des Personalvertretungsgesetzes (PersVG 1955) vom 5. August 1955 (BGBl. I S. 477) im Beschluß vom 11. November 1960 - BVerwG VII P 9.59 - (BVerwGE 11, 238 = PersV 1961, 103 = ZBR 1961, 27) ausgeführt hat - es sich begrifflich nur um die Aufstellung von Regeln handeln kann, die für diese Ordnung und für dieses Verhalten von allen zu beachten sind.
  • BAG, 25.02.1966 - 4 AZR 179/63

    Deutschen Reichspost - Dienstordnung für Arbeiter - Deutsche Bundespost -

    Der Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts, dem zuständigen Personalrat stehe kein Mitwirkungsrecht bei der Verhängung von Dienst- oder Ordnungsstrafen zu (BVerwGE 11, 238 = AP Nr., 2 zu § 66 PersVG), kann nicht zugestimmt werden.
  • BVerwG, 23.08.1982 - 6 P 45.79

    Vorzeitige Beendigung des Dienstes ohne Genehmigung - Mitbestimmung über eine

    Dieses Erfordernis der "Allgemeinverbindlichkeit" kommt durch die Verwendung des Begriffs "Regelung" i.V.m. "Ordnung in der Dienststelle" und "Verhalten der Beschäftigten" deutlich zum Ausdruck (Beschluß vom 11. November 1960 - BVerwG 7 P 9.59 - [BVerwGE 11, 238, 240 [BVerwG 11.11.1960 - VII P 9/59] = PersV 1961, 103 = ZBR 1961, 27]).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.01.1975 - P L 1/72

    Mitbeteiligung des Polizeibezirkspersonalrates an der Verfügung eines Kommandeurs

    Hierbei handelt es sich um Regeln, die von allen zu beachten sind, die eine allgemeinverbindliche Wirkung haben (vgl. BVerwG, Beschl.v. 11.11.1960 - VII P 9.59 - Buchholz a.a.O. § 66 PersVG - Nr. 2 -).
  • BDH, 10.02.1961 - II D 87/60

    Rechtmäßigkeit der Entfernung eines Postbeamten aus dem Dienst wegen Verurteilung

    Das Oberverwaltungsgericht Münster (Disziplinarsenat) hat zwar in dem Urteil vom 30. September 1960 - V 1/60 - ZBR 1961, 27 - die Meinung vertreten, daß die Versagung des Aufsteigens im Gehalt neben der Einstufung in eine niedrigere Dienstalterstufe auf länger als zwei Jahre bemessen werden müsse, wenn sie sich auswirken solle.
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